Stellungnahme zum Abschluss des Strafverfahrens gegen Nikolas Löbel

Der Kreisvorstand der Christlich Demokratischen Union (CDU) Kreisverband Mannheim ist am Sonntag, 22. Mai 2022, zu einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung zusammengekommen. Die Einberufung der Sitzung erfolgte aufgrund der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Nikolas Löbel, über die aktuell auch die lokalen Medien berichten:

„Das Strafverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ist durch Antrag auf Erlass eines am 17.05.2022 rechtskräftig gewordenen Strafbefehls beim Amtsgericht Mannheim abgeschlossen.

Gegenstand des Strafbefehls ist insbesondere der Vorwurf der Untreue in zwei tatmehrheitlichen Fällen und der Falschen Versicherung an Eides Statt.

Insoweit ergaben die Ermittlungen, dass der frühere Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel sich zweier Vergehen der Untreue in Zusammenhang mit zwei Mietverträgen der Geschäftsstelle des CDU Kreisverbandes Mannheim sowie eines Vergehens der Falschen Versicherung an Eides Statt in Zusammenhang mit einer Mietrechtsstreitigkeit schuldig gemacht hat.

Gegen Nikolas Löbel wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Für den aus Rechtsgründen nicht dargestellten Vorwurf wurde eine Einzelstrafe von 20 Tagessätzen verhängt.

Der Selbstanzeige einer Person im Zusammenhang mit dem CDU Kreisverband Mannheim wurde keine Folge gegeben. Das Verfahren wurde gemäß § 152 Abs. 2 StPO durch Verfügung vom 04.04.2022 eingestellt.

Ein Ermittlungsverfahren gegen eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Kreisverband Mannheim ist noch anhängig und wird voraussichtlich zeitnah abgeschlossen. Dieses Ermittlungsverfahren wird nicht gegen einen Rechtsanwalt oder Mandatsträger geführt.“

Der Kreisvorstand der CDU Mannheim hat die nun abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Nikolas Löbel von Anfang an unaufgefordert und proaktiv unterstützt und das in seiner Macht stehende unternommen, damit die rechtsstaatlichen Instanzen alle uns vorliegenden Informationen zur Verfügung hatten, um zu einer Würdigung des Sachverhalts kommen zu können. Daher bringt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise des Amtsgerichts Mannheim für uns jetzt endlich die Klarheit, die wir uns von den staatsanwaltlichen Ermittlungen erhofft, die wir aber selbst mit den begrenzten Mitteln des Kreisverbandes nicht abschließend herstellen konnten. Der Staatsanwaltschaft stehen als einziger legitimierter Ermittlungsbehörde andere, umfassendere Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Kreisvorstand hat stets zum Ausdruck gebracht, dass wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als oberster Ermittlungsbehörde abwarten, bevor wir den Sachverhalt abschließend bewerten können.

Die Entscheidung des CDU-Landesverbandes Baden-Württemberg vor einem Jahr, ein Prüfgutachten in Auftrag zu geben, war richtig. Das Gutachten wurde von uns ebenso wie das Schreiben eines Mitglieds, in dem Beobachtungen rund um die Geschäftsstelle geschildert wurden, jeweils unmittelbar und unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Beides war damit Grundlage der Ermittlungen. Das Gutachten zeigte einige organisatorische Handlungsempfehlungen auf, die der Kreisvorstand umgesetzt hat. Deshalb sind solche Handlungen wie die, die Nikolas Löbel von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, seitdem nicht mehr möglich.

Aus dem Abschlussbericht des Gutachtens allein ergaben sich nach Überzeugung des Kreisvorstandes weder Beweise für strafbare Handlungen noch Beweise für Verstöße gegen das Parteiengesetz. Die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft haben jetzt nachweisbare strafbare Handlungen im Rahmen der Vermietungstätigkeit von Nikolas Löbel belegt. Das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Mannheim beziehungsweise des Amtsgerichts Mannheim steht für uns nunmehr am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das im Sinne unserer Partei verlaufen ist.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass es keine Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt oder Mandatsträger gab und gibt. Die Frage, welche weiteren Folgen die Feststellungen der Staatsanwaltschaft jetzt noch für die CDU Mannheim haben könnten, wird nun intern im Kreisvorstand intensiv beraten und bewertet.