Stellungnahme des CDU-Kreisvorsitzenden Nikolas Löbel MdB zum Ergebnis der Kommunalwahl in Mannheim

CDU zeigt sich enttäuscht

Mit 19,1 Prozent und neun Sitzen können wir mit diesem Wahlergebnis alles andere als zufrieden sein.

Grüne, SPD und Linke haben gemeinsam mit dem Oberbürgermeister eine linke Mehrheit im neuen Gemeinderat. Dieser Verantwortung müssen sich diese drei Parteien gemeinsam mit dem Oberbürgermeister nun stellen.

Es ist uns als CDU in Mannheim leider nicht gelungen, uns von dem schlechten Bundestrend zu lösen. Damit geht es uns in Mannheim ähnlich wie den Parteifreunden in Stuttgart oder Karlsruhe. Mögliche lokale kommunalpolitische Gründe werden wir nun gründlich und in aller Ruhe analysieren. Aus dieser Analyse werden wir sodann auch unsere neue Rolle im Gemeinderat bestimmen.

Gratulieren möchte ich allen gewählten Stadträtinnen und Stadträten. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit zum Wohle unserer Stadt. Besonders freue ich mich, dass es uns als CDU trotz des schlechten Abschneidens gelungen ist, einige neue Köpfe in der künftigen CDU-Gemeinderatsfraktion zu haben, um damit frischen Wind in den Gemeinderat zu bringen.

Persönlich freue ich mich sehr, dass Herr Professor Dr. Alfried Wieczorek auf Platz 9 der CDU-Liste von den Mannheimerinnen und Mannheimern gewählt wurde. Bei Herrn Professor Dr. Wieczorek besteht zur Zeit noch ein Hinderungsgrund nach Gemeindeordnung, da er bis zu seinem Ausscheiden als Generaldirektor der Reiß-Engelhorn-Museen nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sein kann. Er fällt damit automatisch auf die Position des 1. Nachrückers zurück, ohne dass er die Wahl persönlich annehmen kann oder nicht. Für ihn wird der auf Platz 10 platzierte Thomas Hornung auf Platz 9 vorrücken. Damit zieht Thomas Hornung als gewählter Stadtrat für die CDU in den neuen Gemeinderat ein. Sollte im Laufe der kommenden fünf Jahre ein Mitglied der CDU-Gemeinderatsfraktion aus dem Gemeinderat ausscheiden, würde zuerst Herr Professor Dr. Wieczorek als 1. Nachrücker gefragt werden, ob er das Mandat dann, nach Wegfall des Hinderungsgrundes, annehmen kann.