CDU Mannheim sorgt für Aufklärung: Externes Gutachten schafft Klarheit – es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Rechtsverstöße

„Der Kreisverband der CDU Mannheim hat auf Vorschlag des Kreisvorsitzenden Nikolas Löbel MdB am vergangenen Freitag, den 16. Oktober 2020, eine externe Untersuchung und ein externes Gutachten über die in Frage stehenden Mietverträge der Kreisgeschäftsstelle in Auftrag zu geben. Der Kreisverband hat damit die renommierte Mannheimer Kanzlei Rowedder Zimmermann Hass Rechtsanwälte beauftragt. Das Ergebnis sowie das Gutachten wollen wir hiermit veröffentlichen. Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Rechtsverstöße. Alle Mietverträge und Untermietverträge und damit verbundenen Zahlungen sind rechtskonform. Das Gutachten enthält außerdem Handlungsempfehlungen, die wir teilweise bereits umgesetzt haben und oder in Zukunft umsetzen werden. Damit erweisen sich alle in der Öffentlichkeit erhobenen und uns bekannten Behauptungen als unwahr“, so der Pressesprecher des CDU Kreisverbandes Mannheim, Christian Hötting.

CDU-Bundesverband bestätigt: „Keine Unrichtigkeiten“

„Außerdem hat uns auch der CDU Bundesverband auf Grundlage der von uns vorgelegten Unterlagen und Informationen sowie des vorgelegten externen Gutachtens mitgeteilt, dass es keinerlei Hinweise auf der Bundestagsverwaltung zu meldende Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht und/oder verdeckte Parteienfinanzierung gebe. Wir haben damit für Aufklärung und Transparenz gesorgt“, so Hötting abschließend.