
Wahlkreismitgliederversammlung für den Wahlkreis Mannheim I 35 (Nord)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
zur Wahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung des / der Bewerber/-in und des / der Ersatzbewerbers/-in für den Wahlkreis Mannheim I 35 (Nord) sowie zur Wahl der Vertreter für die Bezirksvertreterversammlung und zur Landesvertreterversammlung zur Landtagswahl 2026 am
Samstag, den 15.03.2025 um 10:00 Uhr
in der Abendakademie Mannheim, U 1, 16-19, 68161 Mannheim
lade ich Sie herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl
- eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin
- eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ggf. des weiteren Tagungspräsidiums
- einer Wahlkommission
- Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (§ 23 Abs. 5 Ziff. 3 Landeswahlordnung)
- Wahl von zwei Vertrauensleuten (§ 27 Landtagswahlgesetz)
- Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
- Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Bezirksvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
- Aufstellung des / der Bewerbers/-in für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Mannheim I 35 (Nord)
- Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber
- Aussprache
- Wahl des Bewerbers / der Bewerberin
- Aufstellung des / der Ersatzbewerbers/-in für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Mannheim I 35 (Nord)
- Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
- Aussprache
- Wahl des Ersatzbewerbers / der Ersatzbewerberin
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl
- Verschiedenes
- Schlusswort
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Versammlung nach den gesetzlichen Vorschriften nur diejenigen CDU-Mitglieder stimmberechtigt sind, die am Tag der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Wahlkreis wahlberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hötting
Kreisvorsitzender